AGB

Kurzvideofunnel (Eine Marke der Gutnik Media)

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN MIT KUNDENINFORMATIONEN

1) Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB") des Thomas Gutnik, handelnd unter "Kurzvideofunnel" eine Marke der Gutnik Media (nachfolgend "Anbieter"), gelten für alle Verträge zur Erbringung von Dienstleistungen, die ein Verbraucher oder Unternehmer (nachfolgend „Kunde“) mit dem Anbieter hinsichtlich der vom Anbieter auf seiner Website dargestellten Leistungen abschließt. Hiermit wird der Einbeziehung von eigenen Bedingungen des Kunden widersprochen, es sei denn, es ist etwas anderes vereinbart.

1.2 Definition von Verbraucher und Unternehmer

Ein Verbraucher im Sinne dieser Bedingungen ist jede natürliche Person, die ein Geschäft abschließt, dessen Zweck nicht überwiegend ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Ein Unternehmer im Sinne dieser Bedingungen ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Geschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

1.3 Zielgruppe des Angebots

Das Angebot des Anbieters ist ausschließlich für Unternehmer und Gewerbetreibende bestimmt. Mit dem Abschluss des Vertrags bestätigt der Kunde, dass er die angebotenen Leistungen ausschließlich für seine gewerbliche oder freiberufliche Tätigkeit im Sinne des § 14 BGB nutzt.

1.4 Erbringung der Leistungen

Sofern nicht anders schriftlich vereinbart, werden alle Leistungen des Anbieters auf der Grundlage des jeweiligen Angebots oder Vertrags (nachfolgend „Einzelvertrag“) in Verbindung mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen erbracht.

1.5 Änderungen des Leistungsumfangs

Änderungen oder Erweiterungen des im Einzelvertrag festgelegten Leistungsumfangs bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung.

2) Vertragsschluss

2.1 Der Kunde kann per Telefon, Fax, E-Mail, Brief oder über das auf der Website des Anbieters vorgehaltene Online-Kontaktformular eine unverbindliche Anfrage auf Abgabe eines Angebots an den Anbieter richten. Der Anbieter lässt dem Kunden auf dessen Anfrage hin per E-Mail, Fax oder Brief, ein verbindliches Angebot zur Erbringung der vom Kunden zuvor ausgewählten Dienstleistung zukommen. Dieses Angebot kann der Kunde durch eine gegenüber dem Anbieter abzugebende Annahmeerklärung per Fax, E-Mail oder Brief oder durch Zahlung der vom Anbieter angebotenen Vergütung innerhalb von 14 (Vierzehn) Tagen ab Zugang des Angebots annehmen, wobei für die Berechnung der Frist der Tag des Angebotszugangs nicht mitgerechnet wird. Für die Annahme durch Zahlung ist der Tag des Zahlungseingangs beim Anbieter maßgeblich. Fällt der letzte Tag der Frist zur Annahme des Angebots auf einen Samstag, Sonntag, oder einen am Sitz des Kunden staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag, so tritt an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag. Nimmt der Kunde das Angebot des Anbieters innerhalb der vorgenannten Frist nicht an, so ist der Anbieter nicht mehr an sein Angebot gebunden. Hierauf wird der Anbieter den Kunden in seinem Angebot nochmals besonders hinweisen.

2.2 Der Anbieter ist spezialisiert auf Dienstleistungen im Marketingbereich und der Unternehmensberatung.

2.3 Vergütung und Leistungsumfang

Der Anbieter erbringt die im Einzelvertrag beschriebenen Leistungen gegen die dort vereinbarte Vergütung.

2.4 Einsatz von Subunternehmern

Der Anbieter hat das Recht, Subunternehmer für die Erbringung der Leistungen einzusetzen, ohne hierfür die Zustimmung des Kunden im Einzelfall einholen zu müssen.

2.5 Art der Dienstleistungen

Die Dienstleistungen des Anbieters werden projektbezogen erbracht. Abhängig von der Beauftragung erfolgt die Zusammenarbeit entweder im Rahmen eines Dienst- oder Werkvertrags. Projekte, die als "Done with you" bezeichnet sind, gelten grundsätzlich als Dienstverträge, während Projekte mit den Bezeichnungen "Done for you" grundsätzlich als Werkverträge zu betrachten sind, es sei denn, der Vertrag sieht ausdrücklich etwas anderes vor.

3) Mitwirkungspflicht des Kunden in Werkverträgen
3.1 Unterstützung durch den Kunden

Der Kunde verpflichtet sich, den Anbieter bestmöglich bei der Leistungserbringung zu unterstützen. Dazu gehört, dass der Kunde rechtzeitig und vollständig alle notwendigen Informationen und Unterlagen bereitstellt.

3.2 Zusammenarbeit und Abstimmung

Eine enge Zusammenarbeit zwischen Anbieter und Kunde ist erforderlich. Dies umfasst mindestens, aber nicht ausschließlich, Abstimmungen zu Produkt, Zielgruppe, Preisgestaltung, Marketingstrategien und relevanten Kennzahlen. Der Kunde verpflichtet sich, diese Abstimmungen zeitnah, umfassend und wahrheitsgemäß durchzuführen. Dazu gehört auch die Nutzung der Formblätter des Anbieters, die Bereitstellung aktueller Mitschriften und die Teilnahme an vereinbarten Terminen und Gesprächen.

3.3 Unterstützung bei Qualitätsmängeln

Sollte der Kunde die erforderliche Qualität nicht liefern können, wird der Anbieter entsprechende Anleitungen bereitstellen, die per Video oder Videokonferenz erfolgen können, um die bestmögliche Erfüllung des Einzelvertrags zu gewährleisten.

3.4 Umgang mit Leads

Der Kunde verpflichtet sich, die durch Marketingmaßnahmen entstandenen Leads umgehend zu kontaktieren und zu verwerten, einschließlich der Beantwortung von Anfragen und sonstigen Interaktionen.

3.5 Erfüllung von Mitwirkungspflichten

Der Kunde ist verpflichtet, alle im Einzelvertrag festgelegten Mitwirkungspflichten ordnungsgemäß zu erfüllen.

3.6 Folgen mangelnder Mitwirkung

Erfüllt der Kunde seine Mitwirkungspflichten nicht wie vereinbart und können dadurch Vertragsbestandteile nicht eingehalten werden, verlieren die entsprechenden Vereinbarungen ihre Gültigkeit.

3.7 Wahrung weiterer Rechte

Die Geltendmachung weiterer Rechte durch den Anbieter bleibt von den vorstehenden Regelungen unberührt.

3.8 Notwendige Drittsoftware und Werbeplattformen

Für die Umsetzung der Programme und Produkte des Anbieters ist zusätzliche Software von Drittanbietern sowie Accounts auf Werbeplattformen erforderlich. Dazu gehören unter anderem Software für Kundenmanagement, Landingpage-Erstellung und Automatisierung sowie Werbeplattformen wie Meta (Facebook/Instagram). Die Kosten hierfür sind nicht in den Programmen und Produkten des Anbieters enthalten und werden separat vom Kunden getragen.

3.9 Werbebudget

Das Werbebudget ist nicht im Preis der Dienstleistung enthalten und wird separat vom Kunden zur Verfügung gestellt.

4) Garantieklausel

Garantien sind abseits jeglicher Marketingkommunikationen vereinzelnd, individuell vereinbar und sind nicht als selbstverständlich anzusehen. Konditionen einer möglichen Garantie werden in den jeweilig vereinbarten Einzelverträgen vereinbart.

5) Preise und Zahlungsbedingungen

5.1 Sofern sich aus der Leistungsbeschreibung des Anbieters nichts anderes ergibt, handelt es sich bei den angegebenen Preisen um Gesamtpreise, die die gesetzliche Umsatzsteuer enthalten.

5.2 Einfluss von Werbeplattformen

Plattformen wie META, LinkedIn oder ähnliche können im Einzelfall Werbekampagnen des Anbieters oder des Kunden ohne Angabe von Gründen pausieren. Ebenso ist es möglich, dass diese Plattformen Accounts, Werbekonten und/oder den Business Manager des Kunden vorübergehend oder dauerhaft sperren. Der Anbieter hat auf solche Maßnahmen keinen Einfluss. Der Vergütungsanspruch des Anbieters bleibt in diesen Fällen unberührt.

6) Vertragsdauer und Vertragsbeendigung bei Dauerschuldverhältnissen

6.1 Informationen zu Vertragsdauer und Vertragsbeendigung, insbesondere zu den Kündigungsmodalitäten bei Dienstleistungen, die im Rahmen von Dauerschuldverhältnissen erbracht werden, werden dem Kunden im Rahmen der jeweiligen Leistungsbeschreibung auf der Website bzw. des Angebotsschreiben des Anbieters mitgeteilt.

6.2 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn dem kündigenden Teil unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder bis zum Ablauf einer Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann.

6.3 Kündigungen haben schriftlich oder in Textform (z. B. per E-Mail) zu erfolgen.

7) Mängelhaftung

Für Mängel der erbrachten Leistung haftet der Anbieter nach den Vorschriften der gesetzlichen Mängelhaftung.

8) Anwendbares Recht

8.1 Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher Waren. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.

9) Abnahme der Ergebnisse von Werkverträgen (Done For You)
Der Anbieter hat keinen Zugriff auf die Kundendaten des Kunden. Der Erfolg wird daher anhand der Anzahl der durch Werbemaßnahmen generierten Kundenanfragen, der garantierten Abschlussrate des Kunden und dem Preis des Produkts bewertet. Der Kunde verpflichtet sich im Rahmen des Einzelvertrags, eine Abschlussrate von mindestens 10% und einen durchschnittlichen Netto-Umsatz pro Kunde von mindestens 5.000,00 Euro zu gewährleisten.

10) Alternative Streitbeilegung

10.1 Die EU-Kommission stellt im Internet unter folgendem Link eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr

Diese Plattform dient als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten aus Online-Kauf- oder Dienstleistungsverträgen, an denen ein Verbraucher beteiligt ist.

10.2 Der Anbieter ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder verpflichtet noch bereit.

11) Referenznennung
Der Anbieter darf den Kunden in jedem Medium zu Werbezwecken als
Referenz nennen. Dies beinhaltet auch die Nennung und Benutzung
eventuell geschützter Marken, Bezeichnungen, Werbekennzahlen, Ergebnisse oder Logos, sowie durch
den Kunden vorgenommene Bewertungen. Der Anbieter ist nicht zur
Nennung verpflichtet.

12) Abwerbung oder Beauftragung von Mitarbeitern

Der Kunde verpflichtet sich, weder direkt noch indirekt Mitarbeiter des Anbieters, die im Rahmen der Dienstleistung eingesetzt wurden, innerhalb von 12 Monaten nach Beendigung der Zusammenarbeit einzustellen oder zu beauftragen.

13. Salvatorische Klausel
Ist eine Klausel unwirksam, gilt § 306 Absatz

Stand: 01.06.2024

 

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